Familienrecht

Qualifizierte und fundierte Beratung und Betreuung auf dem Gebiet des Familienrechts kann nicht durch Rechtsratgeber oder Informationen aus dem Internet und erst recht nicht durch noch so wohlgemeinte laienhafte Beratung im Verwandten- oder Bekanntenkreis ersetzt werden.

Die Beratung eines im Bereich des Familienrechts spezialisierten Rechtsanwalts sollte für jeden selbstverständlich sein. Eine so hochsensible Materie wie das Familienrecht mit seinen damit einhergehenden Emotionen muss durch sachliches Wissen und möglichst Erfahrung des anwaltlichen Beraters geleitet werden.

Eine derartige kompetente Beratung finden Sie ausschließlich bei einem Fachanwalt für Familienrecht und durch die Berufserfahrung daraus resultierender über Jahre hinweg gewachsener Kompetenz auf diesem Gebiet nebst den tangierenden zivilrechtlichen Bereichen.

Nach unserer Erfahrung ist der individuelle und unmittelbare Kontakt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant unerlässlich.

Sicher gibt es Rechtsgebiete, in denen man in einer „Anwaltsfabrik“ gut beraten und auch gut aufgehoben sein mag, das Familienrecht gehört sicher nicht dazu, da es einen außergewöhnlich hohen Individualbezug aufweist; denn im Familienrecht ist nicht nur die fachliche Kompetenz des Anwalts gefragt, sondern auch eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenzen und mit dem Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Daher ist es Philosophie unserer Kanzlei, nicht noch mehr „Porzellan“ zu zerbrechen, sondern erst einmal die außergerichtliche Lösung zu suchen.

Wenn sich jedoch die Gegenseite gegenüber den berechtigten Forderungen unserer Mandanten sperrt, steht der unnachgiebigen gerichtlichen Durchsetzung derselben allerdings nichts mehr im Weg.

Wir decken das gesamte Spektrum, von dem beispielhaft folgende

typische familienrechtliche Angelegenheiten sind:

  • Scheidung
  • Unterhalt (Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Kindesunterhalt/auch Abänderungsverfahren)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung (auch durch notarielle Vereinbarung)
  • Scheidungsvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Partnerschaften