Ordnungswidrigkeitenrecht

Hierunter versteht man eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden die gesetzliche Grundlage zur Verhängung der sogenannten Maßregeln.

Hiergegen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben, der innerhalt von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts, vor allem bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Fahrerlaubnis und Führerschein
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen
  • Fahrverbote und Möglichkeiten von deren Absehung
  • Verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr mit Unfallfolge
  • Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren
  • Antragstellung auf Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung

RECHTSANWÄLTE

JOACHIM MAIER
Tätigkeits-/Interessenschwerpunkte
Allgemeines Zivilrecht
Verkehrsrecht
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht

SUSANNE DUMANN
auch Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeits-/Interessenschwerpunkte
Erbrecht
Strafrecht
Arbeitsrecht

HELMUT BITTNER (bis 18.11.2014)

in Bürogemeinschaft mit:
JOSEF BAUER
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Harderstraße 39, 85049 Ingolstadt
Telefon 0841/93566-0
Telefax 0841/93566-24
E-Mail: info@bittner-und-partner.de