Ordnungswidrigkeitenrecht

Hierunter versteht man eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln durch eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht.
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden die gesetzliche Grundlage zur Verhängung der sogenannten Maßregeln.

Hiergegen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs gegeben, der innerhalt von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst das Aufgabengebiet des Rechtsanwalts folgende Tätigkeiten:

  • Beratung und Verteidigung in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts, vor allem bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Fahrerlaubnis und Führerschein
  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
  • Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen
  • Fahrverbote und Möglichkeiten von deren Absehung
  • Verkehrswidriges Verhalten im Straßenverkehr mit Unfallfolge
  • Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung und im Rechtsmittelverfahren
  • Antragstellung auf Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung