Strafrecht

Nirgendwo anders als im Strafverfahren machen Beschuldigte, insbesondere, wenn sie festgenommen wurden, durch die Ausnahmesituation sehr häufig sehr schwere Fehler, die sich später nur schwierig korrigieren lassen.

Deshalb ist anwaltliche Hilfe von Anfang an sehr wichtig, und zwar bereits bei der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde.

Wer rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschaltet, kann die Dauer von Zwangsmaßnahmen (zum Beispiel Untersuchungshaft) verkürzen und auch im Falle einer Verurteilung durch positives Nachtatverhalten (zum Beispiel durch einen Täter-Opfer-Ausgleich u. ä.) günstige Auswirkungen auf das Strafmaß erreichen.

Eine kompetente Verteidigung in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts bieten wir an:

  • Vergehen und Verbrechen
  • Jugendstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Verkehrsstrafsachen und –ordnungswidrigkeiten
  • Berufungen und Revisionen